Allgemeine Verkaufsbedingungen
Artikel 1 – Vertrag: Dieser saisonale Mietvertrag ist ausschließlich für die Nutzung der Vermietung und Unterkunft in den Morvan Lodges in La coperie Bas Nr. 2-4 (Brazey en Morvan 21430) vorbehalten. Unter keinen Umständen haften wir im Falle der Nutzung dieser Verträge durch Dritte oder zu anderen Zwecken als dem Tourismus.
Artikel 2 – Aufenthaltsdauer: Der Mieter, der diesen Vertrag für einen festgelegten Zeitraum unterzeichnet hat, darf unter keinen Umständen ein Recht geltend machen, sich am Ende des Aufenthalts in den Räumlichkeiten aufzuhalten.
Artikel 3 – Vertragsabschluss: Die Reservierung tritt in Kraft, sobald der Mieter dem Eigentümer eine Kaution von 50 % des Gesamtbetrags der Miete (im Fall einer Standardreservierung), 100 % bei vorzeitiger Reservierung oder Nicht-Reservierung (mit einem reduzierten Präferenzsatz, nicht stornierbar, nicht erstattungsfähig) und eine zum Zeitpunkt der Buchung gültige Kopie des Mietvertrags auf dem Gelände überwiesen hat. Die zwischen den Parteien dieser Urkunde abgeschlossene Miete darf unter keinen Umständen auch nur teilweise Dritten, natürlichen oder juristischen Personen, zugutekommen, es sei denn, der Eigentümer stimmt schriftlich zu. Jede Verletzung dieses letzten Absatzes würde wahrscheinlich zur sofortigen Kündigung des Mietverhältnisses zum Verschulden des Mieters führen, wobei der Erlös des Mietverhältnisses endgültig vom Vermieter erworben bleibt.
Article 4 – Vollständigkeit der Akte: Nachname, Vorname und Alter jedes Mieters werden bei der Erstellung der Akte bei der Buchung von unseren Diensten, einschließlich der Ihrer Kinder, im Voraus angefordert. Das Alter der Kinder wird in Bezug auf ihren Geburtstag bis zum Beginn des Aufenthalts berechnet. Ein offizielles Dokument, das das Alter der Kinder rechtfertigt, kann zu Beginn des Aufenthalts angefordert werden. Minderjährige, die nicht von ihren Eltern oder einem erwachsenen gesetzlichen Vormund begleitet werden, dürfen aus offensichtlichen Sicherheitsgründen (Wetterwarnung, Krankenhausaufenthalt, Schwerwetter, Krankheit usw.) nicht aufgenommen werden.
Artikel 5 – Tarife: Die auf unseren Lodge-Präsentationsblättern erscheinenden Gebühren enthalten alle Steuern, ausgenommen Tourismussteuern (außer bei übermäßigem Energie-, Wasserverbrauch usw.). Unsere Preise werden auf Basis der geltenden Mehrwertsteuersätze berechnet und können daher im Falle von Änderungen dieser Sätze geändert werden. Im Falle der Ablehnung der Zahlung des Restbetrags am Tag der Ankunft behält sich die Verwaltung das Recht vor, Ihren Aufenthalt zu stornieren. Eine Inkassogebühr von 40 € wird erhoben.
Artikel 6 – Steuern und Beiträge: Die Höhe der Touristensteuer und alle anderen Steuern für Ihre Unterkunft finden Sie im Reservierungsbereich (ansonsten fragen Sie die Geschäftsleitung).
Article 7 – Kapazität: Die Anzahl der Personen pro Unterkunft, die in unseren Tarifen und Broschüren angegeben ist, entspricht der maximal zulässigen Auslastung bei der verfügbaren Ausstattung. Sie darf aus Sicherheits- und Versicherungsgründen nicht überschritten werden. Die Verwaltung behält sich das Recht vor, Ihnen den Zugang zur Unterkunft zu verweigern, wenn die Anzahl der Personen die maximal erlaubte Belegung überschreitet.
Artikel 8 – Erklärung jeglicher Veranstaltung (Geburtstag oder andere private Anlässe) Es ist unerlässlich, uns vor Ihrer Ankunft jedes Ereignis (Geburtstage oder andere) zu melden, die Anzahl der Anwesenden anzugeben, die Sicherheits- und Ruheanweisungen des Ortes zu beachten (die Lautstärke der Musik ab Mitternacht zu senken) und dieses Ereignis Ihrer eigenen Versicherungsgesellschaft zu melden. Dieser Antrag kann abgelehnt werden, ohne Gründe angeben zu müssen.
Artikel 9 – Änderung des Aufenthalts: Jede beantragte Änderung des Aufenthalts hinsichtlich Datum, Ort, Dauer, Anzahl der Personen oder Familienzusammensetzung muss von unseren Diensten bestätigt werden. Falls nötig kann dies zusätzlicher Abrechnung erforderlich sein. Im Falle externer Ereignisse, die außerhalb unserer Kontrolle liegen, müssen wir möglicherweise Ihren Aufenthalt ändern oder stornieren. Wir bieten Ihnen dann und je nach Verfügbarkeit einen gleichwertigen Aufenthalt mit unterschiedlichen Terminen oder Unterkünften an. Wenn Sie mit diesem Angebot nicht zufrieden sind, erhalten Sie den vollen gezahlten Betrag erstattet. Eine weitere Entschädigung kann nicht geltend gemacht werden.
Article 10 – Fehlen des Rückzugs: Bei Buchungen, die per Post, Telefon oder Internet vorgenommen werden, profitiert der Mieter nicht von der Rückzugsfrist, gemäß Artikel L221-28 des Verbrauchergesetzbuchs, der insbesondere die Erbringung von Unterkunftsdienstleistungen an einem bestimmten Termin oder zu einem bestimmten Zeitrahmen betrifft.
Artikel 11 – Stornierung durch den Mieter: Jede Stornierung muss per Einschreiben an den Eigentümer gemeldet werden. Nicht stornierbare, nicht erstattungsfähige Reservierungen können weder storniert noch erstattet werden. Die Mietzahlung kann nicht zurückerstattet werden. Stornierung vor Ankunft am Gelände: Die Kaution und die Verwaltungsgebühren bleiben beim Inhaber für jeden Aufenthalt, der mehr als 30 Tage vor Ankunft storniert wird. Für jeden Aufenthalt, der innerhalb von 30 Tagen vor dem Ankunftsdatum storniert wird, unterbrochen oder aus irgendeinem Grund nicht genutzt wird, ist der gesamte Aufenthaltsbetrag fällig oder bleibt Eigentum der Lodges du Morvan. Im Falle einer Unterbrechung des Aufenthalts werden keine Rückerstattungen gewährt. Außerdem bleibt der Mietpreis bei einer Verkürzung des Aufenthalts beim Eigentümer.
Antwortet der Mieter nicht innerhalb von 24 Stunden nach dem im Vertrag angegebenen Ankunftsdatum, erlischt dieser Vertrag und der Eigentümer kann seine Lodge veräußern. Die Kaution bleibt auch beim Eigentümer, der die Zahlung des Restbetrags der Miete verlangt. Im Falle einer Standardreservierung und einer Stornierung aus begründetem und schwerwiegendem Grund kann der Eigentümer je nach
Verfügbarkeit ein anderes Datum vorschlagen, damit der Mieter den in Erwägung gezogenen Moment der Entspannung genießen kann.
Article 12– Stornierung durch den Vermieter: Der Vermieter zahlt dem Mieter den vollen gezahlten Betrag.
Artikel 13 – Ankunft: Ihre Ankunft muss zwischen 17 und 18 Uhr erfolgen. Der Mieter muss am angegebenen Tag und zur im Vertrag angegebenen Uhrzeit erscheinen. Im Falle einer verspäteten oder verspäteten Ankunft muss der Mieter den Vermieter benachrichtigen. Wenn Sie zu dieser Zeit nicht eintreffen können, bitten wir Sie freundlich, uns unter 06 66 46 07 54 oder per E-Mail um contact@leslodgesdumorvan.com zu benachrichtigen und Ihre voraussichtliche Ankunftszeit mitzuteilen. Überprüfen Sie, ob wir die Informationen erhalten haben. So können wir Ihnen Ihren Schlüssel in einem dafür bereitgestellten codierten Kasten zur Verfügung stellen. Wir können Ihnen dann diesen Code anvertrauen.
Artikel 14 – Zahlung des Saldos: Der Restbetrag der Miete wird 30 Tage vor dem Ankunftsdatum per Kreditkarte bezahlt. Sichere Online-Zahlung auf der Website, falls eine Standardreservierung mehr als 30 Tage vor Ankunft vorgenommen wird. Bei anderen nicht stornierbaren, nicht erstattungsfähigen Reservierungen wird die Zahlung zum Zeitpunkt der Buchung vollständig bezahlt. Zahlung des Restbetrags: Der Restbetrag der Miete wird einen Monat vor dem geplanten Ankunftsdatum in den Räumlichkeiten bezahlt. Es ist unerlässlich, die Referenz Ihrer Reservierung bei Ihrer Zahlung zu erwähnen. Sie werden gebeten, uns vor Ihrer Ankunft eine Hausversicherungsbescheinigung mit Namen und Adresse des Mietobjekts vorzulegen.
Artikel 15 – Inventar der Einrichtungen: Eine Inventur der Einrichtungen anhand einer Liste aller Ausrüstungen in jeder Lodge sowie des Sauberkeitszustands wird bereitgestellt. Wir bitten Sie, die Richtigkeit des Materials zu überprüfen. Wenn Sie zu D+1 weder per E-Mail, SMS noch Telefon eine Rückmeldung erhalten, betrachten wir Ihr Inventar als Übereinstimmung mit der Liste. Etwaige Engpässe oder Schäden werden berechnet. Der Zustand der Sauberkeit der Lodge bei Ankunft des Mieters muss im Inventar der Einrichtungen vermerkt werden. Die Reinigung der Räumlichkeiten liegt während der Mietzeit in der Verantwortung des Mieters. Die Endreinigung ist in den Kosten des Aufenthalts enthalten.
Article 16 – Kaution oder Kaution: Bei Ankunft des Mieters verlangt der Eigentümer eine Kaution von 800 € für Unterkünfte mit Versicherungsbescheinigung für Ihre Miete. Falls diese Bescheinigung nicht vorliegt, behalten wir uns das Recht vor, eine zusätzliche Anzahlung von 3200 € für 4-Personen-Logen und 4200 € für die 6-Personen-Lodge zu verlangen. Diese Kaution muss per Scheck an Les Lodges du Morvan geleistet werden. Nach der Erstellung des Inventarbestands der Einrichtungen am Ende des Mietverhältnisses wird diese Kaution innerhalb einer Woche zurückgezahlt, abzüglich der Kosten für die Restaurierung der Räumlichkeiten, falls Schäden (bereitgestellte Ausrüstung, privates SPA, SAUNA usw.) festgestellt werden
oder fehlende Waren festgestellt werden, falls die Unterkunft nicht in einem zufriedenstellenden geeigneten Zustand zurückgegeben wird. Im Falle einer vorzeitigen Abreise (vor dem im Vertrag genannten Zeitpunkt), der die Einrichtung des Inventarbestands am selben Tag wie die Abreise des Mieters verhindert, wird die Kaution vom Eigentümer innerhalb von maximal 15 Tagen zurückerstattet. Wir bieten hochwertige und teure Geräte an, und erwarten, dass unsere Kunden sich darum kümmern.
Article 17 – Nutzung der Räumlichkeiten: Der Mieter muss den friedlichen Charakter der Miete sicherstellen und sie entsprechend dem Zweck der Räumlichkeiten nutzen.
Artikel 18 – Kapazität: Dieser Vertrag wird für eine im Mietvertrag angegebene maximale Kapazität aufgesetzt. Wenn die Anzahl der Mieter die Kapazität übersteigt, kann der Vermieter die zusätzlichen Personen ablehnen. Jede Änderung oder Kündigung des Vertrags wird auf Initiative des Kunden in Betracht gezogen.
Artikel 19 – Aufnahme von Tieren: Dieser Vertrag legt fest, dass Tiere verboten sind. Auf Wunsch des Mieters und in einem außergewöhnlichen Kontext kann dies akzeptiert werden, sofern die vom Vermieter festgelegten Regeln eingehalten werden und im Gegenzug für einen täglichen finanziellen Beitrag.
Artikel 20 – Versicherung: Ein Versicherungszertifikat mit den Kontaktdaten der Lodges muss uns vor Ihrer Ankunft vorgelegt werden. Der Mieter ist für alle von ihm verursachten Schäden verantwortlich. Er muss für diese verschiedenen Risiken durch einen Resort-Versicherungsvertrag versichert sein.
Artikel 21 – Wertgegenstände: Es wird empfohlen, Wertgegenstände nicht in den Unterkünften zu lassen.
Article 22 – Auschecken: Die Lodge muss vor 10 Uhr geräumt werden, es sei denn, es wurde ein spätes Auschecken gebucht. In diesem Fall ist die Endzeit das späte Auschecken. Wir bitten Sie, Handtücher und Bademantel im Badezimmer oder im Badezimmer zusammenzustellen. Alle fehlenden, zerbrochenen, zerrissenen oder beschädigten Wäsche oder Möbel werden in Rechnung gestellt und bezahlt. Sie werden gebeten, den Ort so sauber wie möglich zu hinterlassen und die anvertraute Ausrüstung an den angegebenen Ort zurückzugeben. Befolgen Sie das im Willkommensheft angegebene Abreiseprotokoll.
Artikel 23 – Bezahlung für Aktivitäten und andere zusätzliche Dienstleistungen: Am Ende des Aufenthalts muss der Mieter dem Eigentümer die nicht im Preis enthaltenen Gebühren zahlen.
Artikel 24 – „Mietreinigung“: Reinigungsgebühren können zusätzlich verlangt werden, obwohl sie im Paket enthalten sind, falls die Lodge in schlechtem Zustand zurückgegeben wird. Der Mieter ist verpflichtet, die gemietete Immobilie mit gebotener Sorgfalt zu genießen.
Article 25 – Beschwerden und Streitigkeiten: Jede Beschwerde bezüglich des Inventars der Einrichtungen und des Zustands der Beschreibung während der Vermietung muss innerhalb von 15 Tagen nach dem Aufenthalt per Einschreiben an die beiden Parteien an folgende Adresse übermittelt werden: Les Lodges du Morvan 2-4 la Coperie Bas 21430 BRAZEY en Morvan. Im Falle eines technischen Problems mit Freizeitausrüstung (Sauna, Spa usw.) werden die Lodges du Morvan nicht haftbar gemacht und es wird keine Rückerstattung gewährt. Im Falle eines Streits wird nur die Zuständigkeit des Gerichts von Dijon anerkannt.
Artikel 26 – Bildrechte: Sie stimmen ausdrücklich und ohne Entschädigung zu, dass Les Lodges du Morvan (betrieben von SAS Les Lodges du Morvan) die fotografischen Medien von Ihnen und Ihren Kindern, die während Ihres Aufenthalts aufgenommen werden, zu Werbezwecken verwenden darf.
Artikel 27 – Überwachungskamera: Auf dem Gelände sind 2 Kameras installiert, um das mögliche Eindringen unbefugter Personen auf die Mietflächen zu überprüfen. Videos werden jeden Monat automatisch durch Nachrichten gelöscht. Sie sind nicht aus kommerziellen Gründen da.
Artikel 28 – WIFI: Es ist in bestimmten Bereichen des Anwesens und in der Unterkunft kostenlos. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die Direktion
Artikel 29 – Grünflächenpflege: Jeden Mittwoch oder einmal pro Woche kommt unser Grünflächenpflegedienstleister wöchentlich zum Mähen. Das dient dazu, dass Ihre Umgebung für Sie so angenehm wie möglich ist. Danke für deine Nachsicht, falls er kam, um deinen Frieden für kurze Zeit zu stören.
Article 30 – Alkohol- und Zigarettenkonsum: Alkoholkonsum ist vor und während Ihrer SPA- und SAUNA-Sitzung verboten. Dies dient nur der Sicherheit für dich und die Menschen um dich herum. Rauchen ist in allen Zimmern Ihrer Lodge streng verboten. Luftqualität und Geruch sind für unsere Kunden grundlegende Elemente. Du kannst draußen rauchen, ohne die Menschen um dich herum zu stören. Es ist offensichtlich, dass es nicht toleriert wird, wenn Zigarettenstummel auf dem Boden landen. Wir zählen auf Ihre Höflichkeit und große Weisheit, Ihre Zigarettenreste in den Müll zu werfen.
Vor Ihrer Abreise: In jeder Lodge steht Ihnen eine Sammlung zur Verfügung, um Ihre Kommentare und Eindrücke zu sammeln.